Rabattverträge

Gesundheit muss bezahlbar bleiben.

Als zuverlässiger Kooperationspartner von Kassen, Ärzten und Apotheken hat PUREN Pharma GmbH & Co. KG bundesweit Rabattverträge mit Krankenkassen geschlossen. Die Grundlage für Arzneimittel-Rabattverträge ist ein Gesetz der Bundesregierung (§ 130 Abs. 8 SGB V), wonach gesetzliche Krankenkassen Rabattverträge mit Arzneimittel-Herstellern abschließen dürfen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, eine für die Krankenkassen preiswerte und zugleich stabile Versorgung ihrer Versicherten mit qualitativ hochwertigen Medikamenten sicherzustellen. Auf diese Weise trägt PUREN seit Jahren zu einem finanzierbaren und funktionierenden Gesundheitssystem bei.

Der Nutzen für die Patienten

Von Rabattverträgen können somit letztlich alle gesetzlich Krankenversicherten profitieren, da sie so in den Genuss der für sie bestmöglichen medikamentösen Therapie kommen. Darüber hinaus können Krankenkassen im Rahmen von Rabattverträgen Arzneimittel von der Zuzahlung komplett oder zur Hälfte befreien. Diese Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung liegt allerdings einzig und allein in der Hand der jeweiligen Krankenkassen.

Wie funktioniert ein Rabattvertrag?

Im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen ermitteln Krankenkassen die für sie jeweils günstigsten Angebote zu einzelnen Wirkstoffen und schließen daraufhin mit den jeweiligen Anbietern einzelne Rabattverträge ab. Dadurch erhalten die Arzneimittelhersteller die Möglichkeit, dass ihre Arzneimittel bevorzugt an die Patienten der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.

Umgesetzt wird dies durch die vorrangige Abgabe der Rabattarzneimittel in der Apotheke, sofern der Arzt oder die Ärztin sich nicht explizit mittels eines Kreuzes auf dem Rezept auf ein spezielles Arzneimittel festgelegt hat.